
Leistung
Winterdienst in München — Räum- & Streudienst
Vertraglich geregelter Winterdienst — geräumt, gestreut und dokumentiert, bevor Ihr Objekt öffnet.
Winterdienst in München
Wenn es schneit, zählt Verlässlichkeit: Eigentümer und Anlieger sind verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu räumen und zu streuen — und haften, wenn etwas passiert. Stein & Meißel übernimmt den Winterdienst für Objekte in München: vertraglich geregelt, wetterabhängig ausgelöst und mit dokumentierten Einsätzen als Nachweis.
Sie müssen nicht ans Wetter denken — wir tun es. Von der einzelnen Gewerbeimmobilie bis zum Objektbestand einer Verwaltung.
Unser Leistungsumfang
- Vertragliche Übernahme Ihrer Räum- und Streupflicht
- Wetterüberwachung und automatische Einsatzauslösung
- Räumen und Streuen von Gehwegen, Zugängen und Parkflächen
- Einsatz-Dokumentation als Nachweis im Haftungsfall
- Abstumpfende Streumittel gemäß den Vorgaben der Stadt München
- Saisonvertrag mit klarer Bereitschaft
- Kombination mit Hausmeisterservice und Außenpflege
Räum- und Streupflicht: Ihre Pflicht, unser Einsatz
In München muss bei Schnee- und Eisglätte werktags früh morgens geräumt und gestreut sein — und tagsüber bei Bedarf erneut. Diese Verkehrssicherungspflicht übernehmen wir vertraglich: Unsere Teams sind in der Saison in Bereitschaft, Einsätze werden wetterabhängig ausgelöst und vollständig dokumentiert. Im Fall eines Glätteunfalls haben Sie den Nachweis ordnungsgemäßer Durchführung.
Planbar durch den Winter
Der Winterdienst läuft als Saisonvertrag mit klar definierten Flächen und Prioritäten — vom Haupteingang bis zum Parkplatz. In Kombination mit Hausmeisterservice und Außenanlagenpflege betreuen wir Ihr Objekt ganzjährig mit einem Ansprechpartner.
Für wen?
Hausverwaltungen, Eigentümer, Gewerbebetriebe und Einrichtungen mit Räum- und Streupflicht in München.
Häufige Fragen
Wer haftet bei einem Glätteunfall?+
Grundsätzlich trifft die Räum- und Streupflicht den Eigentümer bzw. Anlieger. Mit einem Winterdienstvertrag übernehmen wir die Durchführung — jeder Einsatz wird dokumentiert, sodass Sie im Ernstfall den Nachweis ordnungsgemäßer Ausführung haben.
Ab wann muss in München geräumt sein?+
Bei Schnee- und Eisglätte müssen Gehwege werktags früh morgens geräumt und gestreut sein und tagsüber bei Bedarf erneut. Unsere Einsätze werden wetterabhängig ausgelöst, damit diese Zeiten eingehalten werden.
Wie werden die Kosten berechnet?+
Üblich ist ein Saisonvertrag: eine Bereitschaftspauschale für die Wintersaison plus geregelte Einsätze. Das Angebot richtet sich nach Flächen, Prioritäten und Objektlage.
Übernehmen Sie auch mehrere Objekte einer Verwaltung?+
Ja — wir betreuen auch Objektbestände von Hausverwaltungen mit abgestimmten Routen und einheitlicher Dokumentation.
Weitere Leistungen
Sauberkeit, auf die Sie sich verlassen können.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an — wir melden uns kurzfristig mit einem konkreten Vorschlag für Ihr Objekt in München und deutschlandweit.
